Fluggebiet Burg Lichtenberg

Besonderheiten

Alle Piloten benötigen eine Einweisung in das Fluggelände und die einzuhaltenden Auflagen

 

Eine Einweisung für das Fluggelände darf nur der Vorstand der Hohenhaslacher Flieger e.V. erteilen.

Piloten, welche das Gelände nutzen, benötigen überdurchschnittliche Fähigkeiten im Groundhandling (Rückwärtsstarttechnik) und im Einschätzen der Windsituation

Gastflugregeln

Nur mit Einweisung. Vereinsmitglied muss anwesend sein. Eintragung in Gästeliste ist Pflicht.

  • Alle Gäste müssen vor dem Start eine E-Mail an folgende Adresse: startliste@teufelsberg.net senden.
    Inhalt: Name, Adresse, Telefon-Nr. und DHV-Nr.
  • Kosten für Gäste 5 EUR pro Tag zahlbar an ein Vereinsmitglied
  • Jeder Gast-Flieger muss im Besitz einer gültigen Fluglizenz und der obligatorischen Haftpflichtversicherung sein.
  • Jegliche Haftung gegenüber dem Verein, deren Vorstandschaft oder deren Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Gefahrenhinweise
  • Bei schlechten Windverhältnissen darf nicht gestartet werden (z.B. nie starten bei Seitenwind oder gar Rückenwind oder starkem Wind oder großem Windgradient; großes Risiko!)
  • Bei Nullwind nicht starten, sonst kann man im Weinberg hängen bleiben
  • Nicht direkt nach dem Start über das südwestliche Plateau der Burg fliegen - Leebereich durch die Burgmauer
  • Die Stromleitung auf der östlichen Seite beachten - Grenze des Flugbereiches
  • Wenn der Hang nach dem Start nicht sofort trägt, unverzüglich Richtung Landeplatz fliegen (sehr flaches Gelände)
  • Im Endanflug am Landeplatz nicht zu weit Richtung Süden fliegen - Leebereich durch Waldkante
Allgemeine Regeln
  • Anfahrt zum Startplatz nur über die Lichtenberger Str. (L1118)
  • Nur auf einem der beiden regulären Parkplätze parken
  • Nur auf regulärem Startplatz starten und auf regulärem Landeplatz landen
  • Alle Piloten müssen vor dem Start eine Mail an startliste@teufelsberg.net mit folgendem Inhalt senden: Name, Adresse, Telefonnummer und DHV-Nr.
  • Überflüge über die Burg nur mit 300m über Grund
  • Im Landeanflug 50m Überflughöhe über den Streuobstwiesen beachten
  • Notlandungen in den Weinbergen unbedingt vermeiden, wenn möglich auf den Wegen notlanden.
  • Bei Notlandungen, Schirm in den Reben oder Abstürzen in jedem Fall den Beauftragten für Luftaufsicht kontaktieren.

Beauftragter für Luftaufsicht:
Juergen Michels,
Mobil: 0171 3074906

Notrufe:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Polizei: 110

Karte Burg Lichtenberg

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