Fluggebiet Burg Lichtenberg
Besonderheiten
Alle Piloten benötigen eine Einweisung in das Fluggelände und die einzuhaltenden Auflagen
Eine Einweisung für das Fluggelände darf nur der Vorstand der Hohenhaslacher Flieger e.V. erteilen.
Piloten, welche das Gelände nutzen, benötigen überdurchschnittliche Fähigkeiten im Groundhandling (Rückwärtsstarttechnik) und im Einschätzen der Windsituation
Anfahrt und Zugang zum Startplatz
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Anfahrt zum Startplatz nur über die Lichtenberger Str. (L1118)
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Nur auf einem der beiden regulären Parkplätze parken
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Der Zugang zum Startplatz erfolgt über den bestehenden Wirtschaftsweg von Osten und nicht über die Böschung von Süden.
Allgemeine Regeln
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Vor dem Flugbetrieb ist die Mauer im Abflugbereich mit Strohballen oder ähnlichem Schutz abzusichern.
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Nur auf regulärem Startplatz starten und auf regulärem Landeplatz landen.
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Starts dürfen nur bei Vorwind mit mind. 15 km/h und sicheren Verhältnissen erfolgen. Durch Piloten ist eine Startabbruchlinie festzulegen (vor der abfallenden Wegböschung). Piloten müssen bei dieser Linie abheben.
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Der Pilot hat sicherzustellen, dass der Weg mit ausreichend großer Höhe überflogen wird. Auf dem Weg dürfen sich im Abflugsektor keine Personen, Fahrzeuge, Radfahrer befinden. Der Weg ist bei Erfordernis mit einem Streckenposten abzusichern. Gestartet werden darf ausschließlich nur dann, wenn eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann.
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Alle Piloten müssen vor dem Start eine Mail an Startliste@teufelsberg.net mit folgendem Inhalt senden: Name, Adresse, Telefon-Nr. und DHV-Nr.
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Überflüge über die Burg nur mit 300m über Grund.
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Im Landeanflug 50m Überflughöhe über die Streuobstwiesen beachten.
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Nur den vorgeschriebenen Fußweg durch die Wasserstaffel nutzen. Direkter Weg durch Weinberge ist verboten (siehe Bild).
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Notlandungen in den Weinbergen unbedingt vermeiden, wenn möglich auf den Wegen notlanden.
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Bei Notlandungen, Schirm in den Reben oder Abstürzen in jedem Fall den Beauftragten für Luftaufsicht kontaktieren.
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Am Wochenende ist die Segelfluggemeinschaft über den Flugbetrieb zu informieren.
Beauftragter für Luftaufsicht:
Juergen Michels,
Mobil: 0171 3074906
Notrufe:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Gastflugregeln
Nur mit Einweisung. Vereinsmitglied muss anwesend sein. Eintragung in Gästeliste ist Pflicht.
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Alle Piloten benötigen eine Gefahren- und Geländeeinweisung durch den
Geländehalter. Bei Gastflug muss ein Vereinsmitglied anwesend sein. - Alle Gäste müssen vor dem Start eine E-Mail an folgende Adresse: startliste@teufelsberg.net senden.
Inhalt: Name, Adresse, Telefon-Nr. und DHV-Nr. - Kosten für Gäste 5 EUR pro Tag zahlbar an ein Vereinsmitglied
- Jeder Gast-Flieger muss im Besitz einer gültigen Fluglizenz und der obligatorischen Haftpflichtversicherung sein.
- Jegliche Haftung gegenüber dem Verein, deren Vorstandschaft oder deren Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Gefahrenhinweise
- Bei schlechten Windverhältnissen darf nicht gestartet werden (z.B. nie starten bei Seitenwind oder gar Rückenwind oder starkem Wind oder großem Windgradient; großes Risiko!)
- Nur bei mehr als 15 km/h Vorwind starten, sonst kann man im Weinberg hängen bleiben
- Nicht direkt nach dem Start über das südwestliche Plateau der Burg fliegen - Leebereich durch die Burgmauer
- Die Stromleitung auf der östlichen Seite beachten - Grenze des Flugbereiches
- Wenn der Hang nach dem Start nicht sofort trägt, unverzüglich Richtung Landeplatz fliegen (sehr flaches Gelände)
- Im Endanflug am Landeplatz nicht zu weit Richtung Süden fliegen - Leebereich durch Waldkante
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