Fluggebiet Hohenhaslach Teufelsberg
Besonderheiten
Gastflugregeln
Nur mit Einweisung. Vereinsmitglied muss anwesend sein. Eintragung in Gästeliste ist Pflicht.
- Gäste dürfen nicht mit ihrem PkW zum Startplatz fahren.
- Jeder Gast-Flieger muss im Besitz einer gültigen Fluglizenz und der obligatorischen Haftpflichtversicherung sein.
- Jegliche Haftung gegenüber dem Verein, deren Vorstandschaft oder deren Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
- Kosten für Gäste 3 EUR pro Tag
Gefahrenhinweise
- Bei schlechten Windverhältnissen darf nicht gestartet werden (z.B. nie starten bei Seitenwind oder gar Rückenwind oder starkem Wind oder großem Windgradient; großes Risiko!)
- Bei Nullwind nicht starten, sonst kann man im Weinberg hängen bleiben
- Wenn der Hang nach dem Start nicht sofort trägt, unverzüglich Richtung Landeplatz fliegen (sehr flaches Gelände).
- Straße südlich des Landeplatzes nicht in geringer Höhe überfliegen.

Allgemeine Regeln
- Nur auf regulären Parkplätzen parken
- Nur auf regulärem Startplatz starten und auf regulärem Landeplatz landen
- Notlandungen in den Weinbergen unbedingt vermeiden, wenn möglich auf den Wegen notlanden.
- Bei Fehlstarts, Notlandungen oder Abstürzen in jedem Fall den Beauftragten für Luftaufsicht kontaktieren.
Beauftragter für Luftaufsicht:
Bernhard Schreiber,
Telefon: 07141/603544
Mobil: 0157/73849387
Notrufe:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
